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    01. Juli 2026Aktualisiert: 16. Juli 202615 Min. LesezeitVon Rafael Hautumm

    Sanierungsfahrplan nach iSFP: Der komplette Leitfaden für Eigentümer (2026)

    Sanierungsfahrplan nach iSFP: Der komplette Leitfaden für Eigentümer (2026)

    Sanierungsfahrplan nach iSFP: 7 Schritte, alle Fördermittel (bis 70 % Zuschuss), Expertenübersicht und typische Fehler. Aktuell für 2026 mit GModG-Update.

    Rund 79 % der etwa 20 Millionen Wohngebäude in Deutschland heizen noch mit Öl oder Gas (dena Gebäudereport, 2025). Die Sanierungsquote liegt bei mageren 0,67 % — nötig wären 1,9 % (BuVEG, 2026). Genau hier setzt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) an. Welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten und welche Fördermittel Sie nutzen können — das alles zeigt der iSFP Schritt für Schritt.

    Dieser Leitfaden erklärt den kompletten iSFP-Prozess: von der Energieberater-Suche über die Förderlandschaft 2026 bis zu den häufigsten Fehlern. Sie erfahren, warum die Reihenfolge der Maßnahmen entscheidend ist und was sich durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändert.

    Wenn Sie eine Eigentumswohnung verwalten, lesen Sie auch unseren Leitfaden zu den Pflichten der WEG-Verwaltung.

    Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

    • Sanierungsquote nur 0,67 % – weit unter dem Klimaziel von 1,9 % (BuVEG, 2026)
    • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte Förderung und doppelte förderfähige Kosten
    • Heizungsförderung KfW 458: bis zu 70 % Zuschuss
    • 7-Schritte-Prozess vom Erstgespräch bis zur Umsetzungshilfe
    • Richtige Reihenfolge entscheidend: Hülle vor Technik

    Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

    Zwei Drittel aller Wohngebäude in Deutschland fallen in die Effizienzklassen D bis H (dena Gebäudereport, 2025). Hinter der Abkürzung iSFP steckt ein standardisiertes Beratungsinstrument des BAFA — der individuelle Sanierungsfahrplan. Aufgabe: den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes aufzeigen und daraus einen konkreten, priorisierten Maßnahmenplan ableiten.

    Zwei Dokumente entstehen dabei. „Mein Sanierungsfahrplan" richtet sich an den Eigentümer: farbige Effizienzklassen-Darstellung, Maßnahmenpakete und Kostenschätzung auf einen Blick. Daneben gibt es die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahme" — so detailliert beschrieben, dass Handwerksbetriebe direkt daraus ein Angebot erstellen können.

    15 Jahre lang bleibt ein iSFP gültig. In dieser Zeit können Eigentümer die empfohlenen Maßnahmen schrittweise umsetzen und bei jeder Einzelmaßnahme den iSFP-Bonus mitnehmen. Voraussetzung für die Erstellung: eine Eintragung auf der dena-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

    Zitierbarer Kernfakt: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom BAFA standardisiertes Beratungsdokument, das 15 Jahre gültig ist und Eigentümern einen konkreten Maßnahmenplan zur energetischen Sanierung liefert. Zwei Drittel aller Wohngebäude fallen in die Effizienzklassen D bis H (dena, 2025).

    Warum lohnt sich ein Sanierungsfahrplan?

    In Deutschland werden jährlich nur etwa 260.000 Wohneinheiten energetisch saniert, obwohl 730.000 pro Jahr nötig wären (BuVEG/dena, 2026). Der iSFP schließt diese Lücke nicht allein, macht aber den entscheidenden ersten Schritt: Er liefert einen Plan und sichert höhere Förderungen. Wer ohne iSFP saniert, verschenkt bares Geld.

    Finanzielle Vorteile durch den iSFP-Bonus

    Mit dem iSFP-Bonus steigt die Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) um 5 Prozentpunkte. Zusätzlich verdoppeln sich die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 EUR pro Wohneinheit. Bei einer Dachsanierung für 50.000 EUR bedeutet das: 20 % statt 15 % Zuschuss auf die volle Summe — ein Plus von mehreren Tausend Euro.

    Klimaziele und gesetzlicher Druck

    Der Gebäudesektor verursacht rund 30 % aller CO2-Emissionen in Deutschland (dena, 2025). Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert eine Reduktion des Primärenergiebedarfs um 16 % bis 2030 (dena/EU, 2024). Ohne deutlich höhere Sanierungsraten wird Deutschland diese Vorgaben verfehlen.

    Die regulatorischen Anforderungen werden strenger. Wer heute einen iSFP erstellen lässt, kennt den Zustand seines Gebäudes und kann Maßnahmen vorausschauend planen, bevor Fristen oder Auflagen greifen.

    Wirtschaftlichkeit einer Sanierung

    Eine typische energetische Sanierung eines Einfamilienhauses spart im Durchschnitt rund 2.100 EUR Heizkosten pro Jahr (Schwäbisch Hall, 2025). Steigende Energiepreise verkürzen die Amortisation zusätzlich. Parallel dazu steigt der Immobilienwert, denn Käufer achten zunehmend auf die Effizienzklasse im Energieausweis.

    Wer als Vermieter saniert, profitiert doppelt. Mehr dazu in unserem Ratgeber für Eigentümer zur Vermietung.

    Zitierbarer Kernfakt: Der iSFP-Bonus erhöht die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte und verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 EUR pro Wohneinheit. Die aktuelle Sanierungsquote liegt bei 0,67 % und müsste auf 1,9 % steigen (BuVEG, 2026).

    Wie läuft der iSFP-Prozess ab? 7 Schritte zum Sanierungsfahrplan

    Rund 330.000 Förderanträge für die Heizungsförderung KfW 458 gingen allein 2025 ein (KfW/Solarserver, 2026). Jeder dieser Anträge profitiert von einem vorab erstellten iSFP. Der Prozess vom Erstgespräch bis zur fertigen Umsetzungshilfe dauert typischerweise zwei bis sechs Wochen.

    Wohngebäude mit Baugerüst während einer energetischen Sanierung

    Schritt 1: BAFA-gelisteten Energieberater finden

    Suchen Sie einen qualifizierten Energieberater über die dena-Expertenliste. Achten Sie auf die Zulassung für „Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)". Nicht jeder Energieberater darf einen iSFP erstellen.

    Schritt 2: Erstgespräch und Vor-Ort-Datenerhebung

    Beim Vor-Ort-Termin nimmt der Energieberater Ihr Gebäude systematisch auf: Baujahr, Baukonstruktion, Fenster, Heizungsanlage, Zustand der Gebäudehülle. Bringen Sie vorhandene Unterlagen mit — Grundrisse, Baubeschreibung, Heizungsrechnungen und den aktuellen Energieausweis.

    Schritt 3: Energetische Bilanzierung des Ist-Zustands

    Auf Basis der erhobenen Daten berechnet der Berater den Energiebedarf Ihres Gebäudes und ordnet es einer Effizienzklasse zu. Das dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Ohne diesen Schritt fehlt die belastbare Grundlage für alle weiteren Maßnahmenempfehlungen und Fördermittelanträge.

    Schritt 4: Entwicklung von Sanierungsvorschlägen

    Aus den Ergebnissen der Bilanzierung leitet der Berater sinnvolle Maßnahmenpakete ab — abgestimmt auf bauphysikalische Gegebenheiten, Ihr Budget und die richtige Reihenfolge. Typische Pakete: Dämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung, Lüftungsanlage.

    Schritt 5: Abstimmung mit dem Eigentümer

    Sie besprechen gemeinsam die Vorschläge. Welche Maßnahmen sind realistisch? Was passt in Ihren Zeitplan und Ihr Budget? In diesem Schritt können Sie Prioritäten setzen und den Fahrplan an Ihre Lebenssituation anpassen.

    Schritt 6: Endgültige iSFP-Erstellung

    Über die BAFA-Druckapplikation erstellt der Berater den finalen Sanierungsfahrplan. Am Ende stehen die beiden standardisierten Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan" und die „Umsetzungshilfe" für jede empfohlene Maßnahme.

    Schritt 7: Übergabe und Erläuterung

    Nach Fertigstellung erhalten Sie den iSFP mit einer ausführlichen Erläuterung: Effizienzklassen, empfohlene Reihenfolge und Fördermöglichkeiten. Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit der Umsetzung beginnen.

    Wichtig: Das BAFA setzt eine Frist von 9 Monaten für die Fertigstellung des iSFP nach Bewilligung der Energieberatungsförderung.

    Aus unserer Erfahrung in der Hausverwaltung beobachten wir, dass der Prozess bei Mehrfamilienhäusern und WEG-Objekten häufig länger dauert, weil die Abstimmung mit mehreren Eigentümern zusätzliche Zeit erfordert.

    Zitierbarer Kernfakt: Der iSFP-Prozess umfasst sieben Schritte und dauert typischerweise zwei bis sechs Wochen. Das BAFA setzt eine Fertigstellungsfrist von neun Monaten. 2025 gingen rund 330.000 KfW-458-Anträge für Heizungsförderung ein (KfW/Solarserver, 2026).

    Welche Experten brauchen Sie, und wann?

    Laut einer Auswertung von bau.org (2025) gehen 98 % aller Bauschäden auf Planungs- und Ausführungsfehler zurück, mit durchschnittlichen Schadenskosten von 84.000 EUR (bau.org, 2025). Die richtige Fachplanung ist deshalb keine Kür, sondern Pflicht. Je nach Gebäude brauchen Sie unterschiedliche Experten.

    PhaseExperteAufgabePflicht?
    1-7Energieberater (dena-gelistet)iSFP-Erstellung, Förderanträge, BaubegleitungJa
    2SchornsteinfegerBestandsaufnahme Heizungsanlage, AbgasmessungSituativ
    4-5ArchitektPlanung bei größeren Umbauten, BaugenehmigungBei größeren Maßnahmen
    4-5StatikerTragwerksberechnung bei baulichen EingriffenBei Strukturänderungen
    4-5Fachplaner TGAPlanung komplexer Heizungs-/LüftungsanlagenBei komplexen Systemen
    6-7DenkmalschutzbehördeAbstimmung bei denkmalgeschützten GebäudenBei Denkmalschutz
    UmsetzungHandwerksbetriebeAusführung der SanierungsmaßnahmenJa
    UmsetzungEnergieeffizienz-Experte (Baubegleitung)Qualitätssicherung während der UmsetzungJa (für BEG-Förderung)

    Qualifikation des Energieberaters

    Nicht jeder, der sich Energieberater nennt, darf einen iSFP erstellen. Voraussetzung: Eintragung in die dena-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Dafür braucht es mindestens 160 Unterrichtseinheiten Grundqualifikation plus 40 Unterrichtseinheiten Praxis — und alle drei Jahre eine Re-Zertifizierung.

    Einen seriösen Berater erkennen Sie an der BAFA-Zulassungsnummer. Fragen Sie zusätzlich nach Referenzprojekten in Ihrer Region.

    Handwerker bei der Renovierung eines Wohngebäudes als Beispiel für die Zusammenarbeit verschiedener Gewerke bei einer energetischen Sanierung

    Welche Fördermittel stehen 2026 zur Verfügung?

    Die Förderlandschaft hat sich 2025 und 2026 deutlich verändert. Das KfW-261-Budget für Wohngebäudekredite liegt 2026 bei nur noch rund 2 Milliarden EUR, das sind 58 % weniger als 2025 (KfW, 2026). Umso wichtiger ist es, die verfügbaren Programme genau zu kennen und rechtzeitig Anträge zu stellen.

    BAFA Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

    Das BAFA fördert die Erstellung eines iSFP mit 50 % des Beraterhonorars. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt der Zuschuss maximal 650 EUR. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten sind es maximal 850 EUR.

    Für WEG-Verwaltungen gibt es einen zusätzlichen Bonus: 250 EUR extra, wenn der Berater den iSFP in der Eigentümerversammlung vorstellt.

    Seit April 2025 gilt: Die bisherige Zahlungsermächtigung wurde abgeschafft. Sie zahlen das Beraterhonorar zunächst selbst und beantragen anschließend die Erstattung beim BAFA.

    BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)

    MaßnahmeFördersatz ohne iSFPFördersatz mit iSFPFörderfähige Kosten ohne iSFPFörderfähige Kosten mit iSFP
    Gebäudehülle15 %20 %30.000 EUR60.000 EUR
    Anlagentechnik (ohne Heizung)15 %20 %30.000 EUR60.000 EUR
    Heizungsoptimierung15 %20 %30.000 EUR60.000 EUR
    Fachplanung und Baubegleitung50 %50 %max. 5.000 EURmax. 5.000 EUR

    Der iSFP-Bonus macht bei jeder Einzelmaßnahme einen spürbaren Unterschied. Bei vollen 60.000 EUR förderfähigen Kosten und 20 % Fördersatz erhalten Sie 12.000 EUR Zuschuss statt 4.500 EUR ohne iSFP.

    KfW 458: Heizungsförderung 2026

    FörderbestandteilFördersatzBedingung
    Grundförderung30 %Für alle förderfähigen Heizungen
    Klimageschwindigkeitsbonus+20 %Alte Öl-/Gas-/Kohleheizung, mind. 20 Jahre alt
    Einkommensbonus+30 %Haushaltseinkommen bis 40.000 EUR/Jahr
    Maximale Förderung70 %Förderfähige Kosten: 30.000 EUR = max. 21.000 EUR

    Wichtiger Hinweis: Der iSFP-Bonus gilt nicht für die Heizungsförderung nach KfW 458. Hier gelten eigene Fördersätze.

    Viele Eigentümer übersehen, dass der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2029 schrittweise sinkt. Wer eine Heizung über 20 Jahre betreibt und einen Austausch plant, sollte nicht zu lange warten. Der aktuelle Bonus von 20 % ist historisch hoch.

    KfW 261/262: Wohngebäude-Kredit

    Effizienzhaus-StufeTilgungszuschussMaximaler Zuschuss
    EH 40 + EE25 %37.500 EUR
    EH 4020 %24.000 EUR
    EH 55 + EE20 %30.000 EUR

    Budgetwarnung: Das Kreditbudget 2026 liegt bei nur rund 2 Milliarden EUR. Das sind 58 % weniger als 2025 (KfW, 2026). Anträge sollten Sie frühzeitig stellen, da die Mittel erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft sind.

    Landesförderungen: Zusätzliche Programme der Bundesländer

    Neben den Bundesprogrammen bieten viele Länder eigene Fördertöpfe:

    • Baden-Württemberg: L-Bank Klimaprämie — zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss, keine Einkommensgrenzen
    • Bayern: BayernLabo-Modernisierungsprogramm mit Förderdarlehen; in München zusätzlich das FKG-Programm mit ca. 60 Mio. EUR Jahresbudget
    • Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK-Programme für Wohnraumsanierung, kombinierbar mit Bundes-BEG
    • Hamburg: IFB-Wärmepumpenzuschuss von 20 % auf Investitionskosten — stapelbar mit KfW-458-Grundförderung für mindestens 50 % Gesamtzuschuss bei Selbstnutzern

    Diese Landesförderungen sind oft mit den Bundesprogrammen kombinierbar. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln vorab mit Ihrem Energieberater.

    Erfahren Sie auch, wie eine Wärmepumpe im Sommer zur Kühlung genutzt werden kann.

    Zitierbarer Kernfakt: Die Heizungsförderung KfW 458 ermöglicht bis zu 70 % Zuschuss bei maximal 30.000 EUR förderfähigen Kosten, also bis zu 21.000 EUR. 2025 gingen rund 330.000 Anträge ein (KfW/Solarserver, 2026). Das KfW-261-Budget sank 2026 um 58 %.

    Warum ist die Reihenfolge Hülle vor Technik so wichtig?

    Rund 60 % aller Wärmepumpen sind überdimensioniert, weil sie vor der Dämmung der Gebäudehülle installiert wurden (BWP/bau.org, 2025). Eine zu große Wärmepumpe arbeitet ineffizient, verbraucht mehr Strom und verschleißt schneller. Die richtige Sanierungsreihenfolge ist deshalb kein Detail, sondern eine der wichtigsten Entscheidungen.

    Handwerker beim Anbringen einer Wärmedämmung an der Außenwand eines Wohngebäudes

    Die drei Phasen der Sanierung

    Die bewährte Reihenfolge folgt einem einfachen Prinzip: Zuerst den Energiebedarf senken, dann die Technik anpassen.

    Phase 1: Gebäudehülle – Dach, Fassade, Kellerdecke und Fenster dämmen. Diese Maßnahmen reduzieren den Wärmebedarf um 30 bis 60 %. Erst danach kennen Sie den tatsächlichen Heizlastbedarf Ihres Gebäudes.

    Phase 2: Lüftung – Nach der Dämmung wird das Gebäude dichter. Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist dann Pflicht. Ohne kontrollierte Lüftung steigt das Schimmelrisiko erheblich.

    Phase 3: Heizung – Jetzt lässt sich die neue Heizung exakt auf den reduzierten Bedarf auslegen. Eine Wärmepumpe arbeitet in einem gut gedämmten Haus mit niedrigen Vorlauftemperaturen besonders effizient.

    Warum die Reihenfolge so entscheidend ist

    Wer die Heizung zuerst tauscht, dimensioniert sie auf den alten, hohen Bedarf. Wird später gedämmt, läuft die Heizung nur noch im Teillastbetrieb. Das kostet Effizienz und Lebensdauer.

    In unserer Hausverwaltungspraxis haben wir erlebt, dass Eigentümer nach einem voreiligen Heizungstausch frustriert waren: Die neue Wärmepumpe verbrauchte deutlich mehr Strom als erwartet, weil die Gebäudehülle noch unsaniert war.

    Zitierbarer Kernfakt: Rund 60 % aller Wärmepumpen sind überdimensioniert, weil sie vor der Gebäudehülle saniert wurden (BWP/bau.org, 2025). Die richtige Reihenfolge lautet: Hülle, dann Lüftung, dann Heizung.

    Was kostet eine energetische Sanierung nach iSFP?

    Laut einer Modellrechnung von Schwäbisch Hall (2025) kommt ein typisches Einfamilienhaus (Baujahr 1978, 140 m²) auf rund 65.000 EUR brutto Sanierungskosten, nach Förderung etwa 50.000 EUR netto (Schwäbisch Hall, 2025). Die jährliche Heizkostenersparnis: durchschnittlich 2.100 EUR.

    PostenKosten (brutto)Kosten nach Förderung
    iSFP-Erstellung1.500 - 2.500 EUR700 - 1.500 EUR
    Komplettsanierung EFH50.000 - 120.000 EURje nach Maßnahmen
    Kosten pro m²400 - 1.000 EUR/m²je nach Gebäudezustand

    Beispielrechnung: EFH Baujahr 1978, 140 m²

    Kostenrahmen nach Marktdaten von Schwäbisch Hall (2025) und co2online (2025):

    • Fassadendämmung WDVS: ca. 25.000 EUR
    • Dachdämmung: ca. 12.000 EUR
    • Fensteraustausch: ca. 15.000 EUR
    • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: ca. 8.000 EUR
    • Kellerdeckendämmung: ca. 5.000 EUR
    • Gesamt brutto: ca. 65.000 EUR
    • Nach BEG-Förderung mit iSFP-Bonus: ca. 50.000 EUR
    • Jährliche Einsparung: ca. 2.100 EUR
    • Amortisation: 10 bis 24 Jahre, je nach Baujahr und Energiepreis

    Steigende Energiepreise und die jährlich wachsende CO2-Steuer verkürzen die Amortisation. Dazu kommt: Eine bessere Effizienzklasse steigert den Marktwert Ihrer Immobilie messbar.

    Welche Fehler sollten Sie bei der Sanierung vermeiden?

    Bauschäden durch Planungs- und Ausführungsfehler betreffen 98 % aller dokumentierten Schadensfälle, mit durchschnittlichen Kosten von 84.000 EUR (bau.org, 2025). Die fünf häufigsten Fehler bei energetischen Sanierungen lassen sich mit einem iSFP und guter Planung vermeiden.

    1. Kein iSFP, kein Plan – Einzelne Bauteile sanieren, ohne das Gesamtbild zu kennen — ein häufiger und teurer Fehler. Eine neue Heizung ohne vorherige Analyse der Gebäudehülle ist wie ein Medikament ohne Diagnose. Mit einem iSFP lassen sich solche Fehlentscheidungen vermeiden.

    2. Falsche Reihenfolge: Heizung vor Hülle – Wie bereits beschrieben, sind 60 % aller Wärmepumpen überdimensioniert (BWP/bau.org, 2025). Die Ursache ist fast immer die gleiche: Die Heizung wurde vor der Dämmung installiert.

    3. Fehlendes Lüftungskonzept – Nach einer Dämmmaßnahme wird die Gebäudehülle dichter. Ohne Lüftungskonzept steigt die Luftfeuchtigkeit. Das Ergebnis: Rund 20 % der sanierten Gebäude entwickeln Schimmelprobleme (BWP/bau.org, 2025). Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist deshalb bei jeder Hüllensanierung erforderlich.

    4. WDVS-Fehler bei der Fassadendämmung – Punktverklebung statt vollflächiger Verklebung und wärmeleitende Dübel sind klassische Ausführungsfehler. Sie führen zu Wärmebrücken, Feuchteschäden und im schlimmsten Fall zu Abrissen der Dämmplatten. Qualifizierte Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten reduziert dieses Risiko erheblich.

    5. Förderantrag nach Vertragsschluss – Dieser Formfehler kostet die gesamte Förderung. Vor dem Unterschreiben eines Handwerkervertrags muss der Förderantrag beim BAFA oder bei der KfW eingegangen sein. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung — ein bereits bindender Vertrag dagegen nicht.

    Zitierbarer Kernfakt: 98 % aller Bauschäden entstehen durch Planungs- und Ausführungsfehler mit durchschnittlichen Kosten von 84.000 EUR (bau.org, 2025). Die fünf häufigsten Fehler bei energetischen Sanierungen lassen sich mit einem iSFP und qualifizierter Baubegleitung vermeiden.

    Was gilt bei Denkmalschutz und WEG?

    iSFP für denkmalgeschützte Gebäude

    Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Auflagen. Außendämmung scheidet häufig aus. Innendämmung bleibt dann als einzige Option — birgt jedoch bauphysikalische Risiken, die eine erfahrene Fachplanung erfordern.

    Für Denkmäler gibt es den Standard „Effizienzhaus Denkmal". Der KfW-Kredit (Programm 261) erlaubt bei Denkmälern förderfähige Kosten von bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit. Seit Januar 2025 ist auch das KfW-Programm „Jung kauft Alt" auf Denkmäler ausgeweitet.

    Stimmen Sie jede Maßnahme vorab mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde ab. Ohne deren Genehmigung riskieren Sie Bußgelder und Rückbauverfügungen.

    iSFP für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

    Bei einer WEG bezieht sich der iSFP auf das gesamte Gemeinschaftseigentum, nicht auf einzelne Wohnungen. Das BAFA fördert die Beratung mit bis zu 850 EUR (MFH ab drei Wohneinheiten) plus 250 EUR WEG-Bonus für die Vorstellung in der Eigentümerversammlung.

    Die Herausforderung in der Praxis: Ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist erforderlich. In unserer Erfahrung scheitern Sanierungsvorhaben in WEGs häufiger an fehlender Mehrheit als an fehlenden Mitteln.

    Alles Weitere zu den Pflichten der WEG-Verwaltung finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden.

    Zitierbarer Kernfakt: Bei einer WEG bezieht sich der iSFP auf das gesamte Gemeinschaftseigentum. Das BAFA fördert die Beratung mit bis zu 850 EUR für Mehrfamilienhäuser plus 250 EUR WEG-Bonus für die Vorstellung in der Eigentümerversammlung. Für denkmalgeschützte Gebäude erlaubt der KfW-Kredit (Programm 261) förderfähige Kosten von bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit.

    GEG und GModG: Gesetzliche Anforderungen 2026

    Seit Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit der Pflicht zu 65 % erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen. Der Gebäudesektor verursacht 30 % der deutschen CO2-Emissionen (dena, 2025), und die gesetzlichen Rahmenbedingungen verschärfen sich weiter.

    GEG-Zeitplan für die kommunale Wärmeplanung

    • Ab Juli 2026: Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Dann greift die 65-%-EE-Pflicht auch für Bestandsgebäude in diesen Gebieten.
    • Ab Juli 2028: Alle übrigen Kommunen folgen.

    GModG: Das Gebäudemodernisierungsgesetz

    Der Kabinettsbeschluss zum GModG fiel im Juni 2026. Es bringt grundlegende Änderungen:

    Die 65-%-EE-Pflicht entfällt. An ihre Stelle tritt die sogenannte „Biotreppe", ein stufenweiser Anstieg des Mindestanteils erneuerbarer Energien:

    ZeitpunktMindestanteil EE
    Ab 202910 %
    Ab 203015 %
    Ab 203530 %
    Ab 204060 %

    Nullemissionsgebäude: Ab Januar 2030 müssen alle Neubauten den Standard „Nullemissionsgebäude" erfüllen.

    Für Eigentümer bedeutet die Biotreppe vor allem mehr Zeit und Flexibilität. Ein iSFP hilft dabei, Maßnahmen so zu timen, dass Sie die jeweiligen Stufen kosteneffizient einhalten und Förderfenster optimal nutzen.

    Die Biotreppe im GModG ist für Bestandseigentümer ein pragmatischer Kompromiss. Statt der abrupten 65-%-Hürde gibt es jetzt einen planbaren Pfad über 11 Jahre. Wer heute einen iSFP erstellen lässt, kann seine Sanierung exakt auf die Stufen abstimmen und Förderungen optimal mitnehmen.

    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Sanierungsfahrplan

    Was kostet ein iSFP?

    Ein individueller Sanierungsfahrplan kostet zwischen 1.500 und 2.500 EUR brutto. Das BAFA übernimmt 50 % der Kosten, maximal 650 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser oder 850 EUR für Mehrfamilienhäuser. Nach Förderung zahlen Sie effektiv 700 bis 1.500 EUR.

    Wie lange ist ein iSFP gültig?

    Ein iSFP ist 15 Jahre lang gültig. In dieser Zeit können Sie die empfohlenen Maßnahmen schrittweise umsetzen und für jede Einzelmaßnahme den iSFP-Bonus nutzen. Eine Aktualisierung vor Ablauf ist sinnvoll, wenn sich der Gebäudezustand wesentlich ändert.

    Ist ein iSFP Pflicht?

    Nein, ein iSFP ist keine gesetzliche Pflicht. Er ist jedoch Voraussetzung für den iSFP-Bonus bei der BEG-Förderung: +5 Prozentpunkte und doppelte förderfähige Kosten. Ohne iSFP verzichten Sie auf erhebliche Fördersummen.

    Wer darf einen iSFP erstellen?

    Nur Energieberater, die auf der dena-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, dürfen einen iSFP erstellen. Die Eintragung erfordert mindestens 160 Unterrichtseinheiten Grundqualifikation plus 40 Unterrichtseinheiten Praxis. Eine Re-Zertifizierung ist alle drei Jahre nötig.

    Muss der Förderantrag vor dem Handwerkervertrag gestellt werden?

    Ja, unbedingt. Sie müssen den Förderantrag stellen, bevor Sie einen verbindlichen Vertrag mit dem Handwerksbetrieb abschließen. Erlaubt ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung: Er wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Ein bereits bindender Vertrag führt zum Verlust der Förderung.

    Gilt der iSFP-Bonus auch für die Heizungsförderung KfW 458?

    Nein. Der iSFP-Bonus gilt ausschließlich für BEG-Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Die Heizungsförderung über KfW 458 hat eigene Fördersätze (Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus) und ist vom iSFP-Bonus unabhängig.

    Fazit: Jetzt den Sanierungsfahrplan angehen

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Bei einer Sanierungsquote von 0,67 % statt der nötigen 1,9 % (BuVEG, 2026) besteht enormer Handlungsbedarf. Trotzdem stehen Eigentümern so viele Fördermittel zur Verfügung wie selten zuvor — auch wenn die Budgets schrumpfen.

    Der individuelle Sanierungsfahrplan ist der beste Einstieg in eine strukturierte Sanierung. Er sichert höhere Förderungen durch den iSFP-Bonus, verhindert teure Planungsfehler und gibt Ihnen einen 15-Jahre-Plan für Ihr Gebäude.

    Drei Schritte, die Sie jetzt unternehmen können:

    1. Energieberater finden: Suchen Sie einen qualifizierten Berater auf der dena-Expertenliste.
    2. iSFP erstellen lassen: Nutzen Sie die BAFA-Förderung für die Beratung.
    3. Maßnahmen planen: Halten Sie die Reihenfolge ein, Hülle vor Technik, und stellen Sie Förderanträge vor dem Vertragsschluss.

    Nächster Schritt: Erfahren Sie, wie Sie Ihre Wärmepumpe auch zur Kühlung im Sommer einsetzen können.

    Quellen

    dena – Gebäudereport 2025, BuVEG – Sanierungsquote 2025 (2026), KfW – Heizungsförderung 458 (2026), KfW – Wohngebäude-Kredit 261/262 (2026), BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (2025), Solarserver – BEG-Heizungsförderung (2026), BWP – Bundesverband Wärmepumpe (2025), bau.org – Sanierungsfehler (2025), Schwäbisch Hall – Sanierungsfahrplan Kosten (2025), co2online – Sanierungskosten (2025), Bundesregierung – GModG Kabinettsbeschluss (2026).

    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Energieberatung oder Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur energetischen Sanierung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Energieberater. Förderbedingungen können sich ändern – prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf bafa.de und kfw.de.

    Über den Autor: Rafael Hautumm ist Geschäftsführer von Fritz & von Laffert. Mit über 10 Jahren Erfahrung in der Hausverwaltungsbranche kennt er die operativen und rechtlichen Herausforderungen bei Sanierungsprojekten aus der Praxis. Dieser Artikel wurde fachlich geprüft anhand aktueller BAFA-, KfW- und dena-Publikationen (Stand: Juli 2026).