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    01. Juli 2026Aktualisiert: 07. August 20269 Min. LesezeitVon Rafael Hautumm

    Wärmepumpe zum Kühlen: So nutzen Sie Ihre Heizung im Sommer

    Wärmepumpe zum Kühlen: So nutzen Sie Ihre Heizung im Sommer

    Nur 4,3 % der Neubauten kühlen – dabei kann Ihre Wärmepumpe das auch. Passive vs. aktive Kühlung, Kosten ab 500 € und WEG-Beschluss erklärt.

    Nur 4,3 Prozent der im Jahr 2025 fertiggestellten Wohngebäude in Deutschland verfügen über eine Anlage zur Kühlung – doch der Anteil hat sich binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt (Statistisches Bundesamt, 2026). Gleichzeitig heizen bereits 73,6 Prozent aller Neubauten mit einer Wärmepumpe (Statistisches Bundesamt, 2026). Was viele Eigentümer nicht wissen: Moderne Wärmepumpen können im Sommer auch kühlen – ganz ohne zusätzliche Klimaanlage.

    Mit 299.000 abgesetzten Heizungswärmepumpen im Jahr 2025 – ein Plus von 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr – hat fast jeder zweite verkaufte Wärmeerzeuger in Deutschland einen Kältekreislauf an Bord (BWP, 2026). Viele dieser Geräte bringen die Kühlfunktion bereits ab Werk mit.

    Das Umweltbundesamt prognostiziert, dass sich der Kühlenergiebedarf in deutschen Wohngebäuden in den nächsten 20 Jahren verdoppeln wird (UBA, 2026). Wer heute eine Wärmepumpe installiert oder bereits besitzt, sollte die Kühlfunktion mitdenken – sie ist günstiger und einfacher als eine separate Klimaanlage. Dieser Guide erklärt, wie Kühlen mit der Wärmepumpe funktioniert, welche Voraussetzungen Ihr Gebäude erfüllen muss und was Eigentümergemeinschaften bei der Aktivierung der Kühlfunktion beachten sollten.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Passive Kühlung nutzt die natürliche Erdkälte ohne Kompressor und kostet nur 50–100 Euro Strom pro Jahr für ein 150-m²-Einfamilienhaus – funktioniert aber nur mit Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
    • Aktive Kühlung kehrt den Kältekreislauf um und senkt die Raumtemperatur um 3–8 °C – auch Luft-Wasser-Wärmepumpen können das, brauchen aber deutlich mehr Strom.
    • Flächenheizung ist Pflicht: Kühlen über die Wärmepumpe funktioniert nur mit Fußboden-, Wand- oder Deckenheizung – klassische Heizkörper sind ungeeignet.
    • Taupunktschutz beachten: Ohne Taupunktwächter droht Kondensation an den Kühlrohren – das kann zu Feuchtigkeitsschäden führen.
    • KfW-Förderung nutzen: Die Heizungsförderung 458 bezuschusst Wärmepumpen mit bis zu 70 Prozent – die Kühlfunktion ist inbegriffen.
    • In der WEG: Die Aktivierung der Kühlfunktion einer zentralen Wärmepumpe erfordert einen Beschluss der Eigentümerversammlung.

    Wie funktioniert Kühlen mit der Wärmepumpe?

    Im Winter entzieht eine Wärmepumpe der Umgebung Wärme und gibt sie an das Heizsystem ab. Im Sommer lässt sich dieses Prinzip umkehren: Statt Wärme hineinzupumpen, entzieht das System den Räumen überschüssige Wärme und führt sie nach außen ab. Je nach Wärmepumpentyp geschieht das auf zwei grundlegend verschiedene Wege.

    Passive Kühlung (Naturalkühlung)

    Bei der passiven Kühlung bleibt der Kompressor der Wärmepumpe ausgeschaltet. Stattdessen nutzt das System die natürliche Kälte des Erdreichs oder Grundwassers: Das kühle Wasser aus der Erdsonde wird über einen Wärmetauscher direkt durch die Fußbodenheizung geleitet und entzieht den Räumen Wärme. Lediglich die Umwälzpumpe und die Regelung laufen – der Stromverbrauch ist minimal.

    Mit einem EER (Energy Efficiency Ratio) von 15 bis 25 ist die passive Kühlung extrem effizient (Energie-Fachberater, 2026). Konkret: Für jede eingesetzte Kilowattstunde Strom liefert das System 15 bis 25 Kilowattstunden Kühlenergie. Eine Split-Klimaanlage schafft im Vergleich einen EER von 3 bis 5.

    Voraussetzung: Passive Kühlung funktioniert nur mit Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, da sie auf die Kälte des Erdreichs oder Grundwassers angewiesen ist.

    Aktive Kühlung (Reversibelbetrieb)

    Hier wird der Kältekreislauf der Wärmepumpe umgekehrt – das gleiche Prinzip wie bei einer Klimaanlage. Der Kompressor läuft aktiv, was den Stromverbrauch gegenüber der passiven Variante deutlich erhöht. Dafür erreicht die aktive Kühlung eine Raumtemperaturabsenkung von 3 bis 8 Grad Celsius (Bosch, 2026).

    Moderne Inverter-Wärmepumpen erreichen im aktiven Kühlbetrieb einen EER von 3,0 bis 4,5 (Energie-Fachberater, 2026). Vergleichbar mit einer guten Split-Klimaanlage – aber ohne zweites Gerät.

    Voraussetzung: Aktive Kühlung ist bei allen Wärmepumpentypen möglich, sofern das Gerät als „reversibel" ausgelegt ist.

    Fußbodenheizung im modernen Wohnzimmer – die Grundlage für Kühlung mit der Wärmepumpe

    Welche Wärmepumpen können kühlen?

    Nicht jede Wärmepumpe eignet sich gleichermaßen für die Kühlung. Die Unterschiede hängen vom Typ der Wärmequelle ab – und davon, ob passive oder aktive Kühlung gewünscht ist.

    WärmepumpentypPassive KühlungAktive KühlungMarktanteil 2025
    Luft-Wasser-WPNeinJa (wenn reversibel)ca. 95 %
    Sole-Wasser-WP (Erdwärme)JaJaca. 4 %
    Wasser-Wasser-WP (Grundwasser)JaJaca. 1 %
    Luft-Luft-WP (Split-Gerät)NeinJa (Standard)Nischenmarkt

    Mit rund 95 Prozent Marktanteil und einem Absatzwachstum von 59 Prozent im Jahr 2025 dominiert die Luft-Wasser-Wärmepumpe den deutschen Markt (BWP, 2026). Allerdings kann sie nur aktiv kühlen, da die Außenluft im Sommer selbst warm ist und keine passive Kälteübertragung ermöglicht.

    Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen haben den Vorteil der passiven Kühlung. Das Erdreich hat in 10 bis 15 Metern Tiefe ganzjährig eine Temperatur von etwa 10 bis 12 °C – ideal, um im Sommer kostenarm zu kühlen. Nachrüstung der passiven Kühlfunktion bei einer bestehenden Sole-Wasser-Wärmepumpe: 500 bis 1.500 Euro für Wärmetauscher, Regelung und Taupunktsensorik (Energie-Fachberater, 2026).

    Passive vs. aktive Kühlung: Der direkte Vergleich

    KriteriumPassive KühlungAktive Kühlung
    FunktionsprinzipErdkälte direkt nutzen, Kompressor ausKältekreislauf umkehren, Kompressor an
    Geeignete WP-TypenSole-Wasser, Wasser-WasserAlle (wenn reversibel)
    KühlleistungModerat (2–4 °C Absenkung)Stärker (3–8 °C Absenkung)
    Effizienz (EER)15–253,0–4,5
    Stromkosten (150 m², pro Sommer)ca. 50–100 €ca. 150–300 €
    GeräuschentwicklungNahezu lautlosKompressorgeräusch (wie im Heizbetrieb)
    Nachrüstkosten500–1.500 €Im Gerät integriert oder 1.000–3.000 €
    VerschleißMinimal (nur Umwälzpumpe)Normal (Kompressorbetrieb)

    In der Praxis kombinieren einige Anlagen beide Verfahren: Die passive Kühlung deckt die Grundlast, bei Hitzespitzen schaltet die aktive Kühlung zu.

    Voraussetzungen: Was braucht Ihr Gebäude?

    Bevor Sie die Kühlfunktion Ihrer Wärmepumpe aktivieren, müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Ohne sie funktioniert die Kühlung nicht – oder verursacht Schäden.

    1. Flächenheizung ist Pflicht

    Kühlen über die Wärmepumpe funktioniert ausschließlich mit Flächenheizsystemen: Fußbodenheizung, Wandheizung oder Deckenheizung. Konventionelle Heizkörper (Radiatoren) sind für den Kühlbetrieb ungeeignet – ihre Oberfläche ist zu klein, und bei kaltem Wasser würde sofort Kondenswasser an den Rohren und am Heizkörper entstehen.

    Am weitesten verbreitet ist die Fußbodenheizung – und sie eignet sich gut zur Kühlung. Ihre Kühlleistung liegt bei 25 bis 40 Watt pro Quadratmeter (Energie-Fachberater, 2026). Allerdings reagiert sie träge: Der Kühleffekt baut sich über Stunden auf und lässt sich nicht schnell regulieren. Thermisch effizienter wäre eine Deckenkühlung, da kalte Luft von oben nach unten sinkt – in Bestandsgebäuden ist sie aber selten vorhanden.

    2. Taupunktschutz: Kondensation vermeiden

    Das größte Risiko beim Kühlen mit der Fußbodenheizung ist Kondensation. Wenn die Oberflächentemperatur des Bodens unter den Taupunkt der Raumluft sinkt, bildet sich Kondenswasser – mit der Folge von Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung und rutschigen Böden.

    An schwülen Sommertagen liegt der Taupunkt der Raumluft bei 17 bis 19 °C (Bosch, 2026). Aus diesem Grund stellen Fachbetriebe die Vorlauftemperatur im Kühlbetrieb nicht unter 18 °C ein. Üblich sind Vorlauftemperaturen von 18 bis 20 °C bei einer Rücklauftemperatur von 21 bis 23 °C.

    Taupunktwächter sind unverzichtbar. Diese Sensoren messen die Oberflächentemperatur und die Luftfeuchtigkeit und schalten die Kühlung ab, bevor Kondensation entsteht (Bosch, 2026). Moderne Wärmepumpen mit Kühlfunktion haben den Taupunktschutz in der Regelung integriert. Bei älteren Anlagen muss er nachgerüstet werden.

    3. Gute Gebäudedämmung

    Eine Wärmepumpe im Kühlbetrieb ist keine Klimaanlage. Ihre Kühlleistung ist begrenzt – besonders bei passiver Kühlung. Je besser Ihr Gebäude gedämmt ist, desto weniger Wärme dringt von außen ein und desto effektiver arbeitet das System. Neubauten nach KfW-55- oder KfW-40-Standard profitieren am meisten. In schlecht gedämmten Altbauten ist die Kühlung per Wärmepumpe allein oft nicht ausreichend.

    Ergänzend helfen Verschattungssysteme (Außenjalousien, Raffstores, Markisen), die solare Wärmeeinstrahlung zu reduzieren – das entlastet die Kühlung erheblich.

    Modernes gut gedämmtes Wohnhaus mit Außenverschattung im Sommer

    Kosten im Überblick: Wärmepumpe vs. Klimaanlage

    Wirtschaftlich besonders attraktiv ist die Wärmepumpenkühlung, wenn das Gerät ohnehin zum Heizen installiert ist. Gegenüber einer separaten Klimaanlage fallen die Mehrkosten für die Kühlfunktion gering aus.

    KostenpunktPassive Kühlung (Sole-WP)Aktive Kühlung (Luft-WP)Split-Klimaanlage
    Zusatzinvestition500–1.500 €0 € (wenn ab Werk integriert)1.500–4.000 € (inkl. Einbau)
    Stromkosten pro Sommer50–100 €150–300 €50–110 €
    KühlleistungModerat (2–4 °C)Gut (3–8 °C)Stark (10–20 °C)
    Wartungskosten/JahrKeine zusätzlichenKeine zusätzlichen80–150 €
    Separate Genehmigung nötigNeinNeinJa (Kernbohrung, Fassade)

    Wer bereits eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung hat, kann die passive Kühlung oft mit einem Software-Update und einem Wärmetauscher nachrüsten – die günstigste aller Optionen. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen ist die aktive Kühlung häufig schon im Gerät angelegt und muss nur in der Regelung freigeschaltet werden.

    KfW-Förderung: Kühlfunktion wird mitgefördert

    Die KfW-Förderung 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen) bezuschusst den Einbau einer Wärmepumpe mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 21.000 Euro (KfW, 2026). Die Kühlfunktion ist dabei inbegriffen: Sowohl die Mehrkosten für ein reversibles Gerät als auch Taupunktwächter und Regelungstechnik fallen unter die förderfähigen Kosten. Die Förderung gilt auch für WEG-Gemeinschaften.

    Für Eigentümer, die eine Wärmepumpe ohnehin planen oder bereits besitzen, ist die Kühlfunktion ein starkes Argument: kein zweites Gerät, keine zusätzliche Installation an der Fassade, keine Genehmigungsverfahren für Klimageräte in der Mietwohnung.

    Was Eigentümer und WEG beachten müssen

    Für Eigentümer von Einfamilienhäusern ist die Sache unkompliziert: Kühlfunktion beim Installateur freischalten lassen, Taupunktschutz prüfen, fertig. In Eigentümergemeinschaften (WEG) gelten andere Regeln.

    WEG-Beschluss für die Kühlfunktion

    Gehört die Wärmepumpe zum Gemeinschaftseigentum, betrifft die Aktivierung der Kühlfunktion die gesamte Anlage. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist erforderlich – seit der WEG-Reform 2020 genügt eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 20 Abs. 1 WEG.

    In einer von uns verwalteten WEG in Düsseldorf haben wir 2025 die Kühlfunktion einer zentralen Sole-Wasser-Wärmepumpe aktiviert. Der Beschluss ging mit 81 Prozent der Stimmen durch – die Eigentümer sparten sich damit vier einzelne Klimageräte an der Fassade und die dazugehörigen Genehmigungsverfahren.

    Zu klären ist dabei:

    • Kostentragung: Wer zahlt die Nachrüstung des Wärmetauschers, der Taupunktwächter und ggf. der Regelungstechnik? Wird nach Miteigentumsanteilen umgelegt oder nur auf die Einheiten, die die Kühlung nutzen?
    • Betriebskosten: Der Mehrstromverbrauch für die Kühlung muss in der Betriebskostenabrechnung transparent abgebildet werden – idealerweise über separate Zähler oder einen rechnerischen Schlüssel.
    • Haftung: Wer haftet, wenn durch die Kühlung Kondensationsschäden entstehen? Die Pflichten der WEG-Verwaltung umfassen auch die ordnungsgemäße Instandhaltung der zentralen Haustechnik.

    Mietwohnungen: Kühlung über die Zentralheizung

    Aktiviert ein Vermieter die Kühlfunktion der zentralen Wärmepumpe, stellt sich die Frage der Kostenweitergabe. Grundsätzlich sind die Stromkosten für die Kühlung als Betriebskosten umlagefähig, sofern sie im Mietvertrag vereinbart oder als „sonstige Betriebskosten" nach § 2 Nr. 17 BetrKV aufgeführt sind. Eine nachträgliche Einführung ohne Vereinbarung ist problematisch.

    Für Vermieter ist die Kühlfunktion dennoch ein Vorteil: Sie steigert den Wohnkomfort und damit die Attraktivität der Wohnung – ohne die optischen und genehmigungsrechtlichen Probleme, die Klimageräte in der Mietwohnung mit sich bringen. Tipps zur Vermietung finden Sie in unserem Leitfaden für Eigentümer.

    Vor- und Nachteile im Überblick

    VorteileNachteile
    Kein zweites Gerät nötig – Heizung und Kühlung aus einer AnlageKühlleistung schwächer als bei Klimaanlagen (3–8 °C vs. 10–20 °C)
    Passive Kühlung extrem energieeffizient (EER 15–25)Passive Kühlung nur mit Erdwärme- oder Grundwasser-WP möglich
    Keine Außeneinheit an der Fassade für die KühlungFlächenheizung (Fußbodenheizung) zwingend erforderlich
    Kein Genehmigungsverfahren für NachrüstungTräge Reaktion – keine schnelle Raumkühlung auf Knopfdruck
    Geräuschlos (passive Kühlung)Taupunktschutz muss gewährleistet sein – sonst Feuchtigkeitsschäden
    Gleichmäßige, angenehme Kühlung ohne ZugluftIm schlecht gedämmten Altbau oft nicht ausreichend
    Nachrüstung bei Sole-WP bereits ab 500 €Luft-WP brauchen aktive Kühlung → höherer Stromverbrauch

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Kann jede Wärmepumpe kühlen?

    Nein. Die Kühlfunktion muss im Gerät entweder ab Werk integriert oder nachrüstbar sein. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen ist die aktive Kühlung oft als Option verfügbar. Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen können zusätzlich passiv kühlen, da sie die Kälte des Erdreichs nutzen. Prüfen Sie in den technischen Unterlagen Ihres Geräts, ob die Funktion „Reversibelbetrieb" oder „Natural Cooling" aufgeführt ist.

    Wie viel Grad kühler wird es mit der Wärmepumpe?

    Mit passiver Kühlung sinkt die Raumtemperatur um etwa 2 bis 4 Grad Celsius – an einem 32-°C-Tag wird es also rund 28 °C warm. Mit aktiver Kühlung sind 3 bis 8 Grad Absenkung realistisch. Das ist weniger als bei einer Klimaanlage, aber für viele Bewohner ausreichend – zumal die Kühlung gleichmäßig und ohne Zugluft erfolgt.

    Funktioniert Kühlung mit der Wärmepumpe auch ohne Fußbodenheizung?

    Nein, mit konventionellen Heizkörpern ist eine Kühlung über die Wärmepumpe nicht möglich. Die Oberfläche von Radiatoren ist zu klein für eine spürbare Kühlung, und es würde Kondenswasser an den Rohren entstehen. Für die Kühlung benötigen Sie eine Flächenheizung – Fußbodenheizung, Wandheizung oder Deckenheizung.

    Was kostet es, die Kühlfunktion nachrüsten zu lassen?

    Bei einer Sole-Wasser-Wärmepumpe mit bestehender Fußbodenheizung liegen die Kosten für die Nachrüstung der passiven Kühlung bei 500 bis 1.500 Euro (Wärmetauscher, Regelung, Taupunktwächter). Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen ist die aktive Kühlung oft bereits im Gerät enthalten und muss nur in der Steuerung freigeschaltet werden – manchmal reicht ein Software-Update.

    Kann Kühlung mit der Fußbodenheizung Schimmel verursachen?

    Ja, wenn der Taupunktschutz fehlt oder falsch eingestellt ist. Sinkt die Bodentemperatur unter den Taupunkt der Raumluft (im Sommer typischerweise 17–19 °C), kondensiert Feuchtigkeit auf dem Boden. Moderne Wärmepumpen regeln die Vorlauftemperatur automatisch auf mindestens 18 °C und schalten bei zu hoher Luftfeuchtigkeit die Kühlung ab. Lassen Sie den Taupunktschutz bei der Inbetriebnahme vom Fachbetrieb prüfen.

    Brauche ich in der WEG einen Beschluss für die Kühlfunktion?

    Ja. Wenn die Wärmepumpe Gemeinschaftseigentum ist, betrifft die Aktivierung der Kühlfunktion die gesamte Anlage. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit ist erforderlich. Klären Sie vorab die Kostentragung und ob einzelne Einheiten von der Kühlung ausgeschlossen werden können.

    Fazit: Kühlung mit der Wärmepumpe lohnt sich – wenn die Voraussetzungen stimmen

    Wer bereits eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung hat, sollte die Kühlfunktion ernsthaft in Betracht ziehen. Die Nachrüstung ist in vielen Fällen günstig, die Betriebskosten sind niedrig und die Kühlung komfortabel. Besonders die passive Kühlung mit Erdwärmepumpen ist mit einem EER von 15 bis 25 kaum zu schlagen.

    Für Eigentümer, die eine neue Wärmepumpe planen, lohnt sich die Frage an den Installateur: Ist das Gerät reversibel? Kann passive Kühlung nachgerüstet werden? Die Mehrkosten beim Kauf sind gering – der Komfortgewinn im Sommer erheblich.

    In Eigentümergemeinschaften ist ein Beschluss nötig, aber der Aufwand lohnt sich: Die Kühlfunktion steigert den Wohnwert aller Einheiten und vermeidet den Wildwuchs einzelner Klimageräte an der Fassade. Als Hausverwaltung erleben wir regelmäßig, dass eine zentrale Lösung langfristig günstiger und optisch ansprechender ist als individuelle Nachrüstungen.

    Sie planen die Kühlfunktion Ihrer Wärmepumpe zu aktivieren oder haben Fragen zur Umsetzung in Ihrer WEG? Unsere Hausverwaltung berät Sie gerne – von der Beschlussvorbereitung bis zur Koordination mit dem Fachbetrieb.


    Quellen: Statistisches Bundesamt – Kühlung in Wohngebäuden (2026), Statistisches Bundesamt – Wärmepumpen im Neubau (2026), BWP – Absatzzahlen 2025 (2026), Umweltbundesamt – Klimafolgen Energiewirtschaft (2026), KfW – Heizungsförderung 458 (2026), Bosch Homecomfort – Wärmepumpe kühlen (2026), Energie-Fachberater – Kühlen mit Wärmepumpe (2026), § 20 Abs. 1 WEG, § 2 Nr. 17 BetrKV.

    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Energieberatung. Bei konkreten Fragen zur Wärmepumpenanlage wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Heizungsbauer oder Energieberater.