Hausverwaltung wechseln – leicht gemacht.
Wir begleiten Ihren Wechsel persönlich, rechtssicher und ohne Wechselkosten – von der ersten Anfrage bis zur vollständigen Übernahme Ihrer Liegenschaft.

In drei Schritten zur neuen Hausverwaltung.
Ein klarer Zeitplan – damit Sie jederzeit wissen, was wann passiert.
Erstkontakt & individuelles Angebot
Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns persönlich, lernen Ihre Liegenschaft kennen und erstellen ein maßgeschneidertes, kostenfreies Angebot – ohne Verpflichtung.
Objektbegehung & Vorstellung in der Eigentümerversammlung
Wir vereinbaren einen Vor-Ort-Termin in Ihrer Liegenschaft und stellen uns im Anschluss gemeinsam mit Ihnen in der Eigentümerversammlung vor – inklusive Vorbereitung rechtssicherer Beschlüsse.
Reibungslose Übernahme
Nach positivem Beschluss übernehmen wir den gesamten Übergabeprozess: Unterlagen, Konten und Daten werden in unsere Systeme überführt – ohne Mehraufwand für Sie.
Ein Wechsel ist unkomplizierter als gedacht.
Erfahrungsgemäß zögern viele WEGs zu lange – das führt zu Frustration, Zeitverlust und Sanierungsstau. Wir sorgen für einen reibungslosen Übergang.
- Persönliche Begleitung – kein Callcenter, keine anonymen Tickets.
- Rechtssichere Vorbereitung von Beschlüssen und Übergabe.
- Vollständige Kommunikation mit der bisherigen Verwaltung übernehmen wir.
- Wirtschaftliche Optimierung bestehender Verträge nach Übernahme.
- 01Beschluss über die Abberufung der alten Hausverwaltung
- 02Beschluss über die Kündigung des alten Verwaltervertrags
- 03Vorstellung und Beschluss über die Wahl einer neuen Hausverwaltung
- 04Beschluss über die Bestellung des neuen Verwalters
Beschlüsse für den Wechsel.
Zum Verwalterwechsel sind folgende Beschlüsse nötig. Wir begleiten Sie bei der korrekten Beschlussfassung und der vollständigen Übergabe an unsere Verwaltung.
Drei rechtssichere Möglichkeiten.
Wechsel als TOP für die ETV
Der häufigste Weg: Beirat oder Eigentümer:innen stellen einen Beschlussantrag, über den auf der nächsten Eigentümerversammlung abgestimmt wird. Wir unterstützen bei der Vorbereitung.
Außerordentliche ETV einberufen
Reagiert die Verwaltung nicht mehr, kann jede:r Eigentümer:in eine ETV einberufen. Laut §24.3 WEG genügt die Zustimmung von 25 % der Miteigentümer:innen.
Per Umlaufbeschluss
Schriftlich oder per E-Mail. Es müssen jedoch alle Eigentümer:innen abstimmen – meist nur für kleinere WEGs eine realistische Option.
Warum WEGs die Hausverwaltung wechseln.
Mangelnde Erreichbarkeit
Wenn Anfragen unbeantwortet bleiben oder die Verwaltung nur schwer erreichbar ist, leidet die Eigentümergemeinschaft.
Beschlüsse werden nicht umgesetzt
Nicht umgesetzte Beschlüsse sind eine Vertragsverletzung und führen häufig zu finanziellen Schäden für die WEG.
Sanierungsstau
Fehlende vorausschauende Instandhaltung führt zu erheblichen Folgekosten und Wertverlust Ihrer Immobilie.
Fehlende Kapazität
Überlastete Verwalter priorisieren um – oft zulasten der WEG, die dann monatelang nicht betreut wird.
Hausverwaltung wurde verkauft
Übernahmen führen zu Personalwechsel und Unsicherheit. Ein Wechsel sorgt für Stabilität.
Vertrauensverlust
Ohne Vertrauen ist eine gute Zusammenarbeit unmöglich. Ein Wechsel stellt das Verhältnis wieder her.
Wir besuchen Sie vor Ort.
Gern führen wir einen Rundgang durch Ihre Liegenschaft durch und beraten Sie persönlich zu einem möglichen Verwalterwechsel – unverbindlich und kostenfrei.
